Abbruch

Der Abbruch von Gebäuden ist genehmigungsbedürftig. Über ein Abbruch kann verfügt werden, wenn das Gebäude baufällig ist oder bauordnungswidrig errichtet wurde und wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist.

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Abbinden

Abbinden bezeichnet den Übergang von feuchten, plastischen Beton oder Mörtel in den erstarrten Zustand (verursacht durch die Bindemittel). Betonteile haben in der Regel nach 24 Stunden abgebunden, sind jedoch erst …

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