Der Abbruch von Gebäuden ist genehmigungsbedürftig. Über ein Abbruch kann verfügt werden, wenn das Gebäude baufällig ist oder bauordnungswidrig errichtet wurde und wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist.
Bauen. Wohnen. Leben.
Der Abbruch von Gebäuden ist genehmigungsbedürftig. Über ein Abbruch kann verfügt werden, wenn das Gebäude baufällig ist oder bauordnungswidrig errichtet wurde und wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist.
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