Um den Wohnraum eines vorhandenen Gebäudes zu erweitern, kann man „anbauen“. Es sind dies insbesondere Wintergärten, Garagen oder Schwimmbäder. Die Anbauten bedürfen der Planung durch den Architekt, wobei insbesondere zu klären ist, ob diese Anlagen genehmigungsfähig und welche Gestaltungsauflagen zu beachten sind.