In Dachgeschosswohnungen kann man durch einen Dacheinschnitt eine Terrasse einbauen. Bei einem nachträglichen Einbau ist eine Baugenehmigung erforderlich. Entscheidend für die Funktionstüchtigkeit der Konstruktion sind die Wasserdichtigkeit und Entwässerung des Terrassenbodens sowie die statische Absicherung des Dacheinschnitts.