Aussparungen

Um bei Neubauten nicht nachträglich Öffnungen und Kanäle für Leitungen in Wänden und Decken (siehe Elektroinstallationen, sanitäre Installationen) aufstemmen zu müssen, werden Aussparungen bereits in den Werkplänen eingezeichnet. Sie müssen beim Errichten des Baus berücksichtigt werden.

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