Baurechtlich wird mit Dachgeschoss jedes Stockwerk über dem obersten Vollgeschoss bezeichnet, dass mindestens auf zwei Dritteln seiner Grundfläche die für Wohnräume erforderliche Höhe hat. Nur ein Teil der Fläche wird als Wohnfläche gerechnet.
Bauen. Wohnen. Leben.
Baurechtlich wird mit Dachgeschoss jedes Stockwerk über dem obersten Vollgeschoss bezeichnet, dass mindestens auf zwei Dritteln seiner Grundfläche die für Wohnräume erforderliche Höhe hat. Nur ein Teil der Fläche wird als Wohnfläche gerechnet.
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