Mit Brüstung bezeichnet man
– den Teil der Mauer, der sich zwischen dem Fussboden und der Oberkante der Fensterbank erstreckt;
– eine Mauer oder durchgehende Platte (im Unterschied zu einem Geländer, dass durchbrochen ist, siehe Balkonbrüstung) als Absturzsicherung an Balkonen oder Galerien. Solche Brüstungen müssen mindestens 90 cm hoch sein.