Die Errichtung einer Blitzschutzanlage ist nicht vorgeschrieben, sie empfiehlt sich aber für exponierte Gebäude bzw. solche mit grosser Grundfläche sowie für einschlagefährdete Bauteile, z.B. Aussenantennenanlage. Balkone mit Metallbrüstungen/- geländer oder freistehende Schornsteine. Zwingend erforderlich ist der Blitzschutz bei Reet- oder Schilfdächern. Die Funktionsfähigkeit der Anlage erfordert eine regelmässige Wartung.
Blitzschutzanlagen bestehen aus Auffangvorrichtung, senkrechten Ableitungen und Erdungsanlage (Fundamenterder oder Erdleitung). Metallteile der Gebäudehülle können als Auffangvorrichtungen dienen. Die Ableitungen (Ringleitung oder Erdungsrohr) verbinden die Auffangvorrichtungen mit der Erdungsanlage und können auf oder unter Putz verlegt werden.