Den Bauschutt, d.h. den beim Bau anfallenden Schutt ordnungsgemäss zu entsorgen, ist Aufgabe des Bauunternehmers. Bauschutt ist in verschiedenen Abfallarten zu trennen, soweit möglich dem Bauschuttrecycling zuzuführen sowie gegebenenfalls als Sondermüll zu behandeln und zu bezahlen.