Eine der Architektenleistungen besteht in der Erstellung von Bauplänen. Man unterscheidet zwischen Entwurfsplänen im Massstab 1:100 und Ausführungsplänen z.B. im Massstab 1:50 sowie Detailzeichnungen und Pläne für die Handwerker mit grösserem Massstab. Zu den Ausführungsplänen zählen vor allem der Werkplan des Architekten, Schal-, und Bewehrungspläne für die Betonteile. Baupläne sind für die Baubehörde verbindliche Unterlagen, bei der Bauabnahme prüft sie, ob der Neu- oder Umbau gemäss den genehmigten Plänen erstellt wurde.