Bei der Bauabnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem alle Baumängel festgehalten werden. Anschliessend wird der Unternehmer aufgefordert, sie in angemessener Frist zu beseitigen.
Bauen. Wohnen. Leben.
Bei der Bauabnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem alle Baumängel festgehalten werden. Anschliessend wird der Unternehmer aufgefordert, sie in angemessener Frist zu beseitigen.
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