Baubeginn

Ist die Baugenehmigung erteilt, so sind der eigentliche Baubeginn und die ausführende Rohbau-Firma der Baubehörde zu melden (Baubeginn-Anzeige). Bis zu diesem Termin sind die eventuell noch fehlenden Bauvorlagen (z.B. Statik, Wärmeschutznachweis gemäss Wärmeschutzverordnung) der Baubehörde vorzulegen.

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