Ist die Baugenehmigung erteilt, so sind der eigentliche Baubeginn und die ausführende Rohbau-Firma der Baubehörde zu melden (Baubeginn-Anzeige). Bis zu diesem Termin sind die eventuell noch fehlenden Bauvorlagen (z.B. Statik, Wärmeschutznachweis gemäss Wärmeschutzverordnung) der Baubehörde vorzulegen.