Dachgeschoss
Das Dachgeschoss ist das oberste Geschoss eines Gebäudes im Bereich der Dachkonstruktion. Seine baurechtliche Einordnung hängt in der Schweiz von kantonalen und kommunalen Vorschriften ab.
Ein Dachgeschoss kann unbeheizter Estrichraum, vollwertige Wohnfläche oder eine Mischung aus beidem sein. Nutzbarkeit und anrechenbare Geschoss- beziehungsweise Flächenwerte lassen sich nicht aus einer allgemeinen Höhenregel ableiten, sondern richten sich nach dem Standort.
Raumgeometrie
Dachneigung, Kniestock, Tragwerk und Gauben bestimmen, wie viel Fläche tatsächlich gut nutzbar ist. Eine grosse Bodenfläche kann wegen niedriger Randzonen deutlich weniger Wohnkomfort bieten.
Ausbau verändert das Dach
Wird ein kalter Dachraum beheizt, verschiebt sich die thermische Gebäudehülle. Dämmung, Luftdichtheit, Feuchteschutz, Fluchtwege, Belichtung und Installationen müssen neu zusammen gedacht werden.
Bewilligung prüfen
Nutzungsänderungen, neue Dachfenster, Gauben oder Veränderungen der Dachform können bewilligungspflichtig sein. Die konkrete Beurteilung erfolgt durch die zuständige Gemeinde beziehungsweise den Kanton.
Sommerkomfort früh mitdenken
Dachgeschosse reagieren wegen grosser Dachflächen schnell auf Sonneneinstrahlung. Dämmung allein genügt nicht: Speichermasse, Verschattung, Nachtlüftung, Fensterflächen und innere Wärmelasten entscheiden zusammen, ob Räume im Sommer angenehm bleiben.
Vor dem Kauf einer Liegenschaft nicht allein auf ausgewiesene Bodenfläche unter dem Dach vertrauen. Bewilligte Nutzung, Raumhöhe, Erschliessung und tatsächlicher Ausbauzustand separat prüfen.