Blitzschutz
Blitzschutz reduziert Personen-, Brand- und Gebäudeschäden durch kontrolliertes Auffangen und Ableiten von Blitzströmen sowie durch den inneren Potentialausgleich.
Ein Blitzschutzsystem besteht nicht nur aus einer sichtbaren Fangstange. Äusserer Blitzschutz und innerer Schutz gegen gefährliche Potentialunterschiede müssen als System geplant werden.
Äusserer Blitzschutz
Fangeinrichtungen nehmen direkte Einschläge auf, Ableitungen führen den Blitzstrom nach unten und die Erdungsanlage verteilt ihn in den Boden. Metallische Gebäudeteile können je nach Planung einbezogen werden.
Innerer Blitzschutz und Überspannung
Blitzströme erzeugen hohe elektromagnetische Beanspruchungen. Potentialausgleich und Überspannungsschutz helfen, gefährliche Spannungen und Schäden an elektrischen Anlagen zu reduzieren.
Pflicht und Kontrolle
Ob ein Gebäude blitzschutzpflichtig ist, hängt von Nutzung, Risiko und kantonalem Vollzug der Brandschutzvorschriften ab. Bestehende Systeme müssen instand gehalten und je nach Vorgabe kontrolliert werden.
Photovoltaik und Dachaufbauten
Photovoltaikanlagen erhöhen nicht automatisch die Blitzschutzpflicht, verändern aber die Dachgeometrie und elektrische Installation. Bei bestehenden Blitzschutzsystemen müssen Module, Leitungen und metallische Unterkonstruktionen in das Schutzkonzept einbezogen werden.
Auch Überspannung kann ohne direkten Einschlag Schäden verursachen. Deshalb werden Blitzschutz, Potentialausgleich und Überspannungsschutz gemeinsam betrachtet.
Bei Dachsanierungen, Photovoltaik oder neuen Metallaufbauten vorhandenen Blitzschutz mitplanen. Änderungen am Dach können Trennungsabstände und Fangeinrichtungen beeinflussen.
Quellen & Normhinweise
- Gebäudeversicherung Kanton Zürich – Blitzschutzwesen ↗
- VKF – Schweizerische Brandschutzvorschriften ↗
Normen und kantonale Vorgaben können sich ändern. Für ein konkretes Bauvorhaben sind die aktuell gültigen Unterlagen und die zuständigen Stellen massgebend.