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Baulexikon

Blitzschutz

Sofort erklärt

Blitzschutz reduziert Personen-, Brand- und Gebäudeschäden durch kontrolliertes Auffangen und Ableiten von Blitzströmen sowie durch den inneren Potentialausgleich.

Ein Blitzschutzsystem besteht nicht nur aus einer sichtbaren Fangstange. Äusserer Blitzschutz und innerer Schutz gegen gefährliche Potentialunterschiede müssen als System geplant werden.

Äusserer Blitzschutz

Fangeinrichtungen nehmen direkte Einschläge auf, Ableitungen führen den Blitzstrom nach unten und die Erdungsanlage verteilt ihn in den Boden. Metallische Gebäudeteile können je nach Planung einbezogen werden.

Innerer Blitzschutz und Überspannung

Blitzströme erzeugen hohe elektromagnetische Beanspruchungen. Potentialausgleich und Überspannungsschutz helfen, gefährliche Spannungen und Schäden an elektrischen Anlagen zu reduzieren.

Pflicht und Kontrolle

Ob ein Gebäude blitzschutzpflichtig ist, hängt von Nutzung, Risiko und kantonalem Vollzug der Brandschutzvorschriften ab. Bestehende Systeme müssen instand gehalten und je nach Vorgabe kontrolliert werden.

Photovoltaik und Dachaufbauten

Photovoltaikanlagen erhöhen nicht automatisch die Blitzschutzpflicht, verändern aber die Dachgeometrie und elektrische Installation. Bei bestehenden Blitzschutzsystemen müssen Module, Leitungen und metallische Unterkonstruktionen in das Schutzkonzept einbezogen werden.

Auch Überspannung kann ohne direkten Einschlag Schäden verursachen. Deshalb werden Blitzschutz, Potentialausgleich und Überspannungsschutz gemeinsam betrachtet.

Praxis-Hinweis

Bei Dachsanierungen, Photovoltaik oder neuen Metallaufbauten vorhandenen Blitzschutz mitplanen. Änderungen am Dach können Trennungsabstände und Fangeinrichtungen beeinflussen.

Fachliche Einordnung

Quellen & Normhinweise

Normen und kantonale Vorgaben können sich ändern. Für ein konkretes Bauvorhaben sind die aktuell gültigen Unterlagen und die zuständigen Stellen massgebend.