Asbeststaub
Asbeststaub enthält mikroskopisch kleine Fasern, die beim Bearbeiten asbesthaltiger Materialien freigesetzt werden können und beim Einatmen ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen.
Asbeststaub ist kein gewöhnlicher mineralischer Baustaub. Er kann feinste Asbestfasern enthalten, die lange in der Luft schweben und beim Einatmen tief in die Lunge gelangen.
Wann Fasern freigesetzt werden
Besonders kritisch sind Tätigkeiten wie Schleifen, Fräsen, Bohren, Sägen, Brechen oder trockenes Entfernen asbesthaltiger Materialien. Auch Reinigung mit ungeeigneten Methoden kann Fasern erneut aufwirbeln.
Ob ein Material Asbest enthält, lässt sich häufig nicht sicher erkennen. Deshalb muss bei verdächtigen Materialien aus älteren Gebäuden vor der Bearbeitung abgeklärt werden.
Warum eine normale Staubmaske nicht genügt
Die Schutzmassnahmen richten sich nach Material und Tätigkeit. Eine einfache Alltags- oder Staubmaske macht eine unsachgemässe Bearbeitung nicht sicher. Bei Arbeiten mit relevanter Faserfreisetzung gelten spezielle technische, organisatorische und persönliche Schutzmassnahmen.
Sanierungsbereiche können abgeschottet, unter Unterdruck gehalten und mit geeigneten Filtern betrieben werden. Solche Arbeiten sind Aufgabe spezialisierter Fachfirmen.
Gesundheitsgefahr
Asbestexposition kann zu schweren Erkrankungen führen. Asbestose ist eine eigenständige chronische Lungenerkrankung; daneben erhöht Asbest das Risiko für Lungenkrebs und kann Mesotheliome verursachen. Diese Erkrankungen können Jahrzehnte nach der Exposition auftreten.
Kontamination nicht verschleppen
Fasern können über Kleidung, Werkzeuge und Staub in andere Räume getragen werden. Ungeeignete Haushaltsstaubsauger verteilen feine Partikel teilweise zusätzlich, statt sie sicher zurückzuhalten.
Wenn bei Arbeiten unerwartet asbestverdächtiges Material beschädigt wurde, sollte der Bereich möglichst nicht weiter bearbeitet oder trocken gereinigt werden. Das weitere Vorgehen ist fachlich abzuklären.
Bei Asbestverdacht: Arbeit stoppen, Bereich nicht unnötig betreten oder reinigen und fachliche Abklärung organisieren.
Quellen & Normhinweise
Normen und kantonale Vorgaben können sich ändern. Für ein konkretes Bauvorhaben sind die aktuell gültigen Unterlagen und die zuständigen Stellen massgebend.